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Mobility Aftermarket Schweiz

Komfort / Plus Garantie

Alle Bosch Starter und Generatoren werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der Bosch-Qualitätssicherung. Die Robert Bosch GmbH, Mobility Aftermarket, Auf der Breit 4, 76227 Karlsruhe (nachfolgend „Bosch“ oder „wir“) gibt daher eine zusätzliche über die gesetzliche Sachmängelhaftung / Gewährleistung hinausgehende dreijährige Garantie für Bosch Starter und Generatoren (nachfolgend zusammengefasst „Produkt“) nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Die Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht berührt; die Inanspruchnahme der vorgenannten Rechte ist unentgeltlich.

  1. Wir leisten für einen Zeitraum von drei Jahren, über die gesetzliche Gewährleistung, Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen bei Mängeln am Produkt, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Rechnungsbeleg.
  2. Von der Garantie ausgenommen sind
    • Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind;
    • Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind;
    • Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden oder die komplett oder teilweise zerlegt worden sind; sowie
    • geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.
  3. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
    Hierfür ist das betroffene Produkt mit einer Kopie der Rechnung, die die Angaben des Leistungsdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem jeweiligen Vertragspartner vollständig vorzulegen.
  4. Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt durch eine Erstattung des auf der Rechnungskopie angegebenen Kaufpreises des Produktes, sowie der Kosten für die Aus- und Einbauzeit für das Produkt, maximal jedoch gemäß den Arbeitswerten der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT). Eine Kopie der Kostenrechnung für die Aus- und Einbauzeiten ist dem Vertragspartner ebenso vorzulegen.
  5. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung des Mangels gemäß Ziff. 4 werden durch unsere Garantie nicht begründet. Sie haben insbesondere keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.
  6. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneuert.
  7. Die Abtretung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist ausgeschlossen. Diese Garantie findet auf gebraucht gekaufte Produkte keine Anwendung.

Diese Garantie gilt für Produkte, die innerhalb der Schweiz gekauft und dort verwendet werden.

Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip).

Robert Bosch GmbH
Postfach 41 09 60 | 76225 Karlsruhe 

Stand 24.10.2024